Praxis
Mahnung bei Zahlungsverzug: Offene Rechnungen professionell einfordern
Wann muss gemahnt werden, wann entsteht Verzug automatisch, wie viele Mahnungen sind nötig und was muss eine Mahnung enthalten? Der vollständige Leitfaden zum Mahnwesen.
Inhalt
Offene Rechnungen sind ein dauerhaftes Ärgernis für Selbständige und Unternehmen. Wer konsequent mahnt, reduziert die durchschnittliche Zahlungsdauer deutlich. Wer das Thema scheut, finanziert ungewollt seine Auftraggeber.
Wann entsteht Verzug?
Verzug entsteht nicht automatisch mit Ablauf des Zahlungsziels. Es kommt auf die Situation an:
Mit Zahlungsziel auf der Rechnung: Hat die Rechnung ein konkretes Zahlungsziel (“zahlbar bis 15.06.2026” oder “innerhalb von 14 Tagen”), gerät der Schuldner automatisch in Verzug, wenn er nicht bis zu diesem Datum zahlt. Eine Mahnung ist nicht nötig.
Ohne Zahlungsziel: Fehlt das Zahlungsziel, ist eine Mahnung erforderlich, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Alternativ tritt Verzug im B2B-Bereich automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein, sofern der Schuldner Unternehmer ist und die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt wurde.
Was muss eine Mahnung enthalten?
Eine Mahnung ist formlos. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben wie bei einer Rechnung. Dennoch sollte eine professionelle Mahnung mindestens enthalten:
- Bezeichnung als “Mahnung” oder “Zahlungserinnerung”
- Verweis auf die ursprüngliche Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum
- Den noch offenen Betrag
- Eine neue, konkrete Zahlungsfrist (“bis zum 25.06.2026”)
- Bankverbindung oder Zahlungsdetails
- Ankündigung weiterer Schritte bei Nichtzahlung
Dreistufiges Mahnverfahren in der Praxis
Obwohl gesetzlich nicht verpflichtend, hat sich in der Praxis ein dreistufiges Verfahren bewährt:
Erste Mahnung (Zahlungserinnerung): Freundlicher Ton, Verweis auf die Rechnung, kurze Frist von 7 bis 10 Tagen. Viele Zahlungsausfälle sind schlichte Vergesslichkeit oder administrative Fehler beim Auftraggeber.
Zweite Mahnung: Sachlicherer Ton, Hinweis auf die bereits entstandenen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugskostenpauschale von 40 Euro. Frist von 5 bis 7 Tagen.
Dritte Mahnung (letzte Mahnung): Klare Ankündigung, dass nach Ablauf der Frist ein gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso eingeleitet wird. Keine Drohung, die man nicht bereit ist umzusetzen.
Verzugszinsen berechnen
Ab Verzugseintritt können Zinsen verlangt werden. Der gesetzliche Verzugszinssatz im B2B-Bereich beträgt 9 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB. Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres angepasst und liegt je nach Geldpolitik der EZB im positiven oder negativen Bereich.
Rechenbeispiel: Hauptforderung 2.500 Euro, Basiszinssatz 3,62 %, Verzugszinssatz also 12,62 % pro Jahr. Bei 45 Tagen Verzug: 2.500 x 0,1262 / 365 x 45 = rund 39 Euro Verzugszinsen. Dazu kommt die 40-Euro-Pauschale.
Gerichtliches Mahnverfahren
Führen die außergerichtlichen Mahnungen nicht zum Erfolg, ist das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO der nächste Schritt. Es läuft online über das Mahngericht und kostet deutlich weniger als eine Klage. Der Gläubiger beantragt einen Mahnbescheid. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen, kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden, der direkt zur Zwangsvollstreckung berechtigt.
Das Verfahren eignet sich vor allem für unbestrittene Forderungen. Bestreitet der Schuldner die Forderung, wird automatisch in ein streitiges Klageverfahren übergeleitet.
Inkasso als Alternative
Inkasso-Unternehmen übernehmen das Mahnwesen gegen eine Provision oder eine feste Gebühr. Für Einzelpositionen unter 500 Euro kann das wirtschaftlich sinnvoll sein, weil der eigene Zeitaufwand unverhältnismäßig wäre. Bei größeren Beträgen lohnt sich in der Regel der direkte Anwaltsweg.
Prävention durch klare Rechnungsstellung
Die beste Mahnung ist die, die man nicht schreiben muss. Klare Zahlungsziele auf jeder Rechnung, konsequentes Nachfassen nach sieben Tagen Überfälligkeit und eine saubere Kundenbuchhaltung reduzieren den Mahnaufwand erheblich. Wer seine Rechnungen mit dem Generator erstellt, kann Zahlungsziele bereits beim Rechnungsschreiben als Standardtext hinterlegen und spart sich spätere Korrekturen.
Häufige Fragen
Wie viele Mahnungen muss ich schreiben, bevor ich das Inkasso einschalte?
Gesetzlich ist nur eine Mahnung vorgeschrieben, um den Schuldner formal in Verzug zu setzen, sofern das Zahlungsziel nicht bereits auf der Rechnung stand. In der Praxis schicken die meisten Unternehmen zwei bis drei Mahnungen mit eskalierendem Ton, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Eine gesetzliche Pflicht zu mehreren Mahnungen besteht nicht.
Darf ich Mahngebühren erheben?
Im B2B-Bereich ist eine pauschale Verzugskostenpauschale von 40 Euro gesetzlich verankert und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung. Darüber hinausgehende Mahngebühren können nur verlangt werden, wenn sie im Vertrag oder in den AGB vereinbart wurden.
Quellen
Über die Autorenschaft
Jan-Tristan Rudat
Redakteur rechnungsvorlage-generator.de
Themengebiet: Generationen, Kulturgeschichte, Sternzeichen, Pop-Phänomene rund ums Alter
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